AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von aufgeräumt. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gelten diese AGB als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen aufgeräumt. und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und einen Termin zum Zwecke der Beratung vereinbart. Der Vertrag kann durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Vertrag ist gem. § 145 BGB nicht an eine Form gebunden, d.h. er kann auch mündlich geschlossen werden.
Nach einem kostenlosen Vorgespräch erhält der Kunde ein Angebot für das geplante Projekt. Die zu erbringenden Leistungen werden hier genau bezeichnet, das Angebot gilt somit als Grundlage für den Auftrag. Sollte sich im Zuge der Umsetzung eine Abweichung des Projektumfanges ergeben, wird der tatsächliche Mehraufwand nach Absprache verrechnet.  
aufgeräumt. ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann und wenn es sich um Aufträge handelt, die aufgeräumt. aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht leisten kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von aufgeräumt. für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen einschließlich Beratung erhalten.

2. Inhalt und Zweck des Vertrages
aufgeräumt. ist im Besitz der Genehmigung zur Ausübung und übt seine Tätigkeit bzw. Beratung zum Wohle der Kunden aus. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher auch für eventuelle Folgen nicht abzuleiten.
Der Kunde hat das Recht, frei über die Verfahren zu entscheiden, nachdem er von aufgeräumt. über deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Die Ablehnung von Verfahren von Seiten des Kunden sind aufgeräumt. unmissverständlich mitzuteilen.

3. Schweigepflicht
aufgeräumt. behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich den Beratungen und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Kunden. Wird der Inhalt eines Kunden thematisch auf digitalen Medien erwähnt, werden persönliche Daten in jedem Fall weggelassen oder anonymisiert.  
Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.
Absatz (1) ist nicht anzuwenden, wenn aufgeräumt. aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz (1) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen aufgeräumt. oder die Ausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4. Mitwirkung
Der Kunde ist zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet. aufgeräumt. ist berechtigt, einen Auftrag abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gewährleistet ist, insbesondere wenn der Kunde erforderliche Auskünfte unzutreffend bzw. lückenhaft erteilt oder ihm gestellte Aufgaben nicht erfüllt werden. Der Honoraranspruch von aufgeräumt. bleibt für die abgebrochene Beratung in voller Höhe vorhanden.

5. Vertragsbeendigung
aufgeräumt. ist berechtigt, den Vertrag unter den in 1. und 4. genannten Gründen jederzeit zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von aufgeräumt. für die bis zur Beendigung des Vertrages entstandenen Leistungen erhalten.
Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig angesprochen werden.  
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung seitens des Kunden bleibt der Honoraranspruch von aufgeräumt. bestehen.

6. Honorar
aufgeräumt. hat für seine Leistungen Anspruch auf ein Honorar, die Preise für die einzelnen Leistungen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
aufgeräumt. ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.  
Die Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung enthält den Namen und die Anschrift von aufgeräumt. sowie den Namen, die Anschrift des Kunden. Ebenso spezifiziert die Rechnung den Zeitraum nebst des zu begleichenden Honorars, Dritt- und Nebenleistungen. Das Honorar von aufgeräumt. kann nach § 35a ESTG als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden.
Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten und in der Rechnung aufgeführten Gesamtbetrag vollständig und zeitnah zu begleichen. Das Honorar ist nach der Rechnungstellung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen an aufgeräumt. zu bezahlen. Rechnungen werden von aufgeräumt. direkt nach Inanspruchnahme der Leistungen erstellt.
Gegen Ansprüche von aufgeräumt. kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

7. Verbindlichkeit von Terminvereinbarungen
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, kann der Kunde bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per Mail eine Terminverschiebung beantragen. Wird ein Termin kundenseitig unentschuldigt nicht wahrgenommen, wird die Leistung laut Angebot zu 100% in Rechnung gestellt. Sollte aufgeräumt. durch unvorhergesehene Umstände einen Termin nicht oder mit nur mit Verzögerung einhalten können, so wird der Kunde rechtzeitig informiert und ggf. ein neuer Termin vereinbart.

8. Gerichtsstand
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich oder ggf. schriftlich der anderen Vertragspartei vorzulegen. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit, die trotz aller Bemühungen beiderseits nicht gütlich beigelegt werden kann, ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Schwarzenbek.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt unberührt. Die ungültige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt.

Stand: 01.03.2020